§ Kosten §
Grundsätzlich werden die Rechtsanwaltsgebühren in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Für eine Beratung sieht das Gesetz die Möglichkeit der freien Gebührenvereinbarung vor.
Einige Besonderheiten
ergeben sich im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen
(z.B. Selbstbeteiligung) oder bei sozialer Bedürftigkeit mit der
Prozesskostenhilfe (gerichtlicher Bereich) und mit der Beratungshilfe
(außergerichtlicher Bereich).
Bei Anwendung der Beratungshilfe wird es grundsätzlich notwendig, dass sich der Mandant vor der Beratung einen Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht (für unsere Region Ludwigslust bzw. Perleberg) holt und zum Beratungstermin mitbringt. Darüber hinaus wird eine Gebühr von 15,00 € fällig.
Mandanten mit höherem oder wiederholtem Beratungsbedarf biete ich Beratungsverträge an, die genau auf die jeweiligen Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt sind.